Kosten durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Sechzehnten Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes vom 10. Juli 2018
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Mit welchen Kosten für die Entschädigung und darüber hinaus (bitte einzeln alle Posten auflisten wie beispielsweise Prozesskosten, Verzinsung der Entschädigung für Reststrommengen etc.) rechnet die Bundesregierung im besten und schlechtesten Fall auf Grundlage des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November 2020 zum Sechzehnten Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes vom 10. Juli 2018 (BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 29. September 2020 – 1 BvR 1550/19 – Rn. 1-86)?