Kosten des gutachterlichen Schreibens des BMI bezüglich einer Wahlrechtsreform
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Kosten (z. B. für Zuarbeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat [BMI], deren Ausfall für Pflichtaufgaben, externe Recherchen) verursachte das vom Bundesminister Horst Seehofer selbst unterzeichnete gutachterliche Schreiben des BMI für den Vorsitzenden der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag Alexander Dobrindt bezüglich einer Wahlrechtsreform (www.spiegel.de/politik/deutschland/wahlrecht-opposition-wirft-innenminister-horst-seehofer-taeuschungsmanoever-vor-a-156a4a23-8006-4307-aa5a-88bccf7ff194, worin ein Reformmodell kritisiert wurde zulasten der bisher vor allem durch bayerische CSU-Kandidaten gewonnenen Erststimmen und Überhangmandate), und wer hat diesen Brief veranlasst, angewiesen, erbeten beziehungsweise in Auftrag gegeben (insbesondere eingedenk des Umstandes, dass die GGO II (www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_21072009_O11313012.htm) – vor allem in deren Kapiteln 5.2 "Zusammenarbeit/Bundestag" und 6.1 "Rechtsetzung/Gesetzesvorlagen" – eine solche Stellungnahme des BMI an einen Abgeordneten weder initiativ noch auf dessen etwaige Bitte hin vorsieht?