Kosten der Gutachten zum EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie hoch beliefen sich jeweils die Kosten für die Erstellung der beiden Gutachten zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14. Mai 2019 in der Rechtssache C-55/118 zur Arbeitszeiterfassung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, und gab es hierzu Absprachen zwischen den beiden Bundesministerien?<br /> <br /> Wurden vor dem Inauftraggeben andere Möglichkeiten der Bewertung erwogen, und wenn nicht, warum?