Kosten der Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Besitzt die Bundesregierung Kenntnis über die bisher entstandenen Kosten der Gerichte und der staatlichen Strafverfolgungsbehörden (sogenannten "Justiz und Behörden") für die mit der Einführung des besonderen Anwaltspostfachs (beA) beabsichtigte Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs auf prozessualem Gebiet, und werden die Berichte und Kenntnisse über technische Probleme, Fehler und Ausfälle der Infrastruktur des beA in einer staatlichen Stelle zentral gesammelt und ausgewertet?