Kosten der Einstellung des Projekts "Stuttgart 21"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Kosten entstünden bei einer Einstellung des Projekts „Stuttgart 21“ aus der Abwicklung bereits geschlossener Bauausführungsverträge (gemeint sind damit ausdrücklich nicht die bereits verausgabten Mittel, beispielsweise für die Projektplanung)?<br /> <br /> Sind im Zusammenhang mit „Stuttgart 21“ Verträge zu Festpreisen abgeschlossen worden, und warum wurde trotz der Risiken von Baukostensteigerungen gegebenenfalls darauf verzichtet?