Kosten der Einführung der Infrastrukturabgabe und der Beendigung der Maut-Verträge sowie des eingeleiteten Streitbeilegungsverfahrens
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Kosten sind für den Bund seit 2013 im Zusammenhang mit der Einführung der Infrastrukturabgabe und der seit Bekanntwerden des EuGH-Urteils eingeleiteten Beendigung der Maut-Verträge sowie des eingeleiteten Streitbeilegungsverfahrens bisher insgesamt entstanden (Stand: 10. Februar 2020), und welche Kosten, inbegriffen der Erstattungs- und Entschädigungsansprüche von Autoticket und ihrer Unterauftragnehmer (siehe dpa-Meldung vom 1. Februar 2020) sowie der Schätzungen des Bundes über potentielle Schadensersatzansprüche der Betreiberfirmen, werden seitens des Bundes noch erwartet?