Kosten der Beantragung eines Aufenthaltstitels für Familienangehörige deutscher Staatsangehöriger in deutschen Botschaften und Handlungsbedarf
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist es gängige Praxis, dass Familienangehörige (deutsche Staatsbürger) von Flüchtlingen, die in deutschen Botschaften im Ausland einen Aufenthaltstitel für ihre Familienangehörigen beantragen, neben den diversen Antragskosten auch einen Dolmetscher bezahlen müssen, und wenn ja, plant die Bundesregierung an dieser Praxis etwas zu ändern?