Kosten der Ausnahme vom Mindestlohn für Langzeitarbeitslose nach § 22 Mindestlohngesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Kosten hat die Ausnahme vom Mindestlohn für Langzeitarbeitslose nach § 22 Absatz 4 MiLoG – beispielsweise durch die Schaffung der technischen Voraussetzung für die automatisierte Berechnung der Arbeitslosigkeitsdauer und der Erfassung der ausgestellten Bescheinigungen, den Aufwand in Jobcentern und bei Mindestlohnkontrollen oder aber durch die Begutachtung der Regelung – bisher verursacht (bitte insgesamt und, wenn möglich, nach Einzelposten aufgeschlüsselt aufführen), und wie häufig wurde bislang eine Bescheinigung über das Bestehen einer Langzeitarbeitslosigkeit ausgestellt?