Kosten bei Arztpraxen für Kopien von Unterlagen
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Aus welchem Grund ist gesetzlich nicht näher geregelt, welche Kosten Arztpraxen den Patientinnen und Patienten für Kopien von Unterlagen in Rechnung stellen dürfen, und könnte durch eine solche Regelung, die sich am Gerichtskostengesetz orientieren könnte, ein solcher Fall vermieden werden, der mir vorliegt, in dem ein Arzt einem Patienten 2 Euro für eine Kopie einer DIN-A4-Seite berechnete?</p>