Korruptionsbekämpfung bei Hermesbürgschaften
<span>Keine Bürgschaften für durch Korruption und Wirtschaftsdelikte aufgefallene Unternehmen, Abfrage zu Provisionen und Beraterverträgen, Wirtschaftlichkeitsprüfung für Großprojekte, Ernennung eines Anti-Korruptionsbeauftragten, Vertragsstrafe bei nachgewiesener Korruption, Prüfung älterer Projekte, Unterbindung von Schmiergeldzahlungen an Politiker und Parteien; Erhöhung von Transparenz und demokratischer Kontrolle: Information von Öffentlichkeit und Parlamentsausschüssen, Ausschluss von Rüstungsexporten, Öffnung der geheimen Sitzungen des Interministeriellen Ausschusses (IMA); über den Bereich der Hermes-Garantien hinaus gehende Maßnahmen gem. Antrag auf BT-Drs 16/4459 (Korruptionsregister u. a.)</span>