Korruption im Gesundheitswesen wirksam bekämpfen
Aufnahme von Korruptionshandlungen niedergelassener Ärzte und Krankenhäuser (Falschabrechnungen, Tatbestände im Bereich des Sozialversicherungsrechts) als Straftatbestand in das Strafgesetzbuch, Einrichtung entsprechender Schwerpunktstaatsanwaltschaften und Ermittlungsgruppen der Kriminalpolizei