Korrekturen prognostizierter Umsätze bei der Beantragung der Überbrückungshilfe III
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie ist von Seiten der Bundesregierung vorgesehen, dass Unternehmer in Branchen, für die aktuell keine Öffnungsperspektive besteht, ihre Anträge auf die Überbrückungshilfen III korrigieren, wenn sie aufgrund der wechselhaften Lage ihren künftigen Umsatz falsch eingeschätzt haben?