Korrekturen bei Corona-Hilfen im Rahmen des EU-Beihilferechts
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit plant die Bundesregierung mit Blick auf die Tatsache, dass die Umsetzung der wirtschaftlichen Hilfsmaßnahmen für die von den Corona-Einschränkungen betroffenen Unternehmen auf Grund des EU-Beihilferechts nicht wie ursprünglich geplant vonstatten gehen kann (www.tagesspiegel.de/wirtschaft/zum-nachteil-von-unternehmen-bundesregierung-aenderte-heimlich-bedingungen-fuer-corona-hilfen/26789462.html) eine Korrektur bzw. Nachsteuerung bei Corona-Hilfen, wie der Überbrückungshilfe II und III?