Korrektur der Überleitung von DDR-Alterssicherungen in bundesdeutsches Recht
Korrektur des Rentenüberleitungsgesetzes: Schließung von Überführungslücken aufgrund weggefallener oder nicht abschließend geregelter, nach DDR-Recht rentenrelevanter Sachverhalte und Zusatzversorgungen; Abschaffung willkürlicher rentenrechtlicher Sanktionen bei als "staatsnah" deklarierten Versicherten; Vorlage eines Berichts über die Umsetzung der Korrektur nach zwei Jahren