Körperschaftsteuerreformgesetz
Eingebracht als Regierungsvorlage auf BR-Drs 700/73 (BT-Drs 07/1470) unter dem Titel <strong>Drittes Steuerreformgesetz</strong> (GESTA D030)<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses:</strong> Zusammenfassung der vom Entwurf eines Dritten Steuerreformgesetzes abgespaltenen verbliebenen Regelungen aus Art. 2 und Teilen von Art. 3 zu einem eigenständigen Körperschaftsteuerreformgesetz: Beseitigung der Doppelbelastung ausgeschütteter Gewinne von Kapitalgesellschaften, Besteuerung thesaurierter Gewinne von Körperschaften mit 56 v. H., Anhebung der steuerlichen Belastung von Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen, Senkung des Steuersatzes für verschiedene Körperschaftsteuerpflichtige, u.a. für Vereine, auf 50 v. H., verschiedene Sonderregelungen, u.a. für Kreditinstitute und Stiftungen, Regelung der Abzugsfähigkeit von Aufsichtsratsvergütungen