Kopplung der EEG-Vergütung an das Herkunftsland der Solarmodule
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung prüfen lassen, ob es rechtlich möglich wäre, den im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) vorgeschriebenen Vergütungsanspruch für Solarstrom daran zu binden, dass die Solarmodule aus Ländern kommen, in denen ebenfalls ein Vergütungsanspruch (Stichwort: Reziprozitätsprinzip) besteht, der einen wirtschaftlichen Betrieb einer Solarstromanlage ermöglicht, und falls nein, erwägt die Bundesregierung eine entsprechende rechtliche Prüfung?