Kopftuchverbot für muslimische Mädchen unter 14 Jahren in der Schule und im Kindergarten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Position vertritt die Bundesregierung in der Debatte um ein Kopftuchverbot für muslimische Mädchen unter 14 Jahren in der Schule und im Kindergarten in Hinblick auf die verfassungsrechtliche Vereinbarkeit mit der Religionsfreiheit gemäß Artikel 4 Absatz 1 und 2 GG sowie dem Elternrecht gemäß Artikel 6 Absatz 2 GG (vgl. www.zeit.de/politik/deutschland/2018-04/annette-widmann-mauz-integrationsbeauftragte-kopftuchverbot), und inwiefern müssten nach Auffassung der Bundesregierung bei einem eventuellen Verbot in dieser Frage die von der UN-Kinderrechtskonvention garantierten Mitwirkungs-, Anhörungs- und Beteiligungsrechte von Kindern bei allen Angelegenheiten, die sie betreffen, auch zu einer Mitwirkung, Anhörung und Beteiligung der Mädchen führen, die ein Kopftuch in der Schule (oder Kinderbetreuungseinrichtung) tragen (möchten)?