Koordinierungsstelle für die Umsetzung der Istanbul-Konvention
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchem Grund hat die Bundesregierung dem Europarat die vertraglich vorgeschriebene Koordinierungsstelle bzw. -stellen und Monitoringstelle für die Umsetzung des "Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt" noch nicht benannt, die im Vertragstext unter Artikel 10 vorgegeben sind (www.coe.int/en/web/istanbul-convention/list-of-official-co-ordinating-bodies), und wann wird die Bundesregierung ihrer Verpflichtung nachkommen, die Stellen benennen und dem Europarat mitteilen?