Koordinierung des "US-Drohnenkriegs" auf deutschem Staatsgebiet durch Beteiligung der US-Stützpunkte Ramstein und Stuttgart
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Kann die Bundesregierung ausschließen, dass durch die Beteiligung der US-Stützpunkte Ramstein und Stuttgart am "US-Drohnenkrieg" (vgl. ARD-Magazin "Panorama" vom 30. Mai 2013, 21.45 Uhr) diese zu militärischen Zielen im Sinne des Artikels 52 Absatz 2 Zusatzprotokoll I werden und als legitime militärische Ziele völkerrechtsgemäß bekämpft werden dürfen?<br /> <br /> Was wird die Bundesregierung unternehmen, um den Sachverhalt so weit aufzuklären, dass sie Gewissheit erlangt, was sie (gegebenenfalls) gegen die Koordinierung des "US-Drohnenkriegs" auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland tun kann und muss?