Kooperationsanwälte des Auswärtigen Amts
Erlaubnis für Kooperationsanwälte auf Einsicht in Polizei-, Ermittlungs- oder Strafakten in Herkunftsländern, insbesondere in der Türkei, zu Beweiszwecken in Asylverfahren vor deutschen Verwaltungsgerichten<br /> (insgesamt 4 Einzelfragen)