Kooperationsabkommen der G8-Allianz zur Nahrungsmittelsicherheit mit Benin und weiterer Verbleib der Bundesrepublik in der Allianz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass sich die Ausgestaltung des beninischen Kooperationsabkommens im Rahmen der G8-Neue-Allianz für Ernährungssicherheit besonders bezüglich der Unternehmensbeteiligung grundlegend von der der anderen Kooperationsabkommen unterscheidet, und wenn ja, welche Überlegungen über den weiteren Verbleib der Bundesregierung in dieser Allianz ergeben sich daraus, wenn die eigenen Ansätze im Bereich der Armuts- und Hungerbekämpfung so stark abweichen von dem Konsens dieser Allianz bei anderen Kooperationsabkommen?