Kooperation von Europol mit der europäischen "Gruppe für Terrorismusbekämpfung" (CTG)
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Bilanz der EU-Kommission ist der Bundesregierung aus ihrer Mitarbeit in Ratsarbeitsgruppen hinsichtlich der Kooperation der Polizeiagentur Europol mit der nicht zur Europäischen Union gehörenden Gruppe für Terrorismusbekämpfung (CTG) bekannt geworden, die nach Auskunft des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat ausschließlich zum Thema "islamistischer Terrorismus" existiert (Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 19/7268), und inwiefern soll diese Kooperation, die nach Auskunft der Bundesregierung im Rahmen der Mandate teilnehmender Geheimdienste ausschließlich bilateral ausgestaltet sein kann und hierüber jeder Mitgliedstaat eigenständig entscheiden muss (Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 19/7268), unter Berücksichtigung des bestehenden rechtlichen Rahmens auf andere Bereiche ausgeweitet werden (bitte diese Bereiche erläutern)?