Kooperation ermöglichen - Gemeinsam Verantwortung für die großen Herausforderungen in Bildung und Wissenschaft übernehmen
Vorbereitung von Grundgesetzänderungen zur Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Bildungs- und Wissenschaftsbereich: Einbringung von Vorlagen, Verhandlungen mit den Ländern darüber; Einberufung eines "Reformkonvents" für Bildung und Wissenschaft: Änderung Artikel 91b Absatz 2 GG zur Eröffnung einer neuen Kooperations- und Vertrauenskultur, Entwurf eines neuen Artikels 104c zur Ermöglichung von dauerhaften Finanzhilfen des Bundes, Zustimmung zu Änderungen nur mit Dreiviertel-Mehrheit der Länder