Kooperation der Deutschen Bahn mit dem Automobilhersteller Tesla Motors
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit war die Bundesregierung als Vertreterin des Bundes als alleinigem Eigentümer der Deutschen Bahn AG in deren Entscheidung einbezogen, dass die DB Energie exklusiv mit dem US-amerikanischen Automobilhersteller für Elektroautos, Tesla Motors Inc., kooperiert und eine Ladeinfrastruktur für dessen Fahrzeuge aufbauen will ("Deutsche Bahn setzt Tesla unter Strom" vom 14. Januar 2014, www.manager-magazin.de/unternehmen/ autoindustrie/deutsche-bahn-baut-superchargerfuer-elektroauto-model-s-von-tesla-a-943534.html), und welche Schlussfolgerungen bzw. Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass Tesla dabei voraussichtlich von der ermäßigten EEG-Umlage für die DB AG profitieren wird?