Kooperation der Bundeswehr mit der französischen Militäroperation "Barkhane" in Niger und Mali
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Durch welche konkreten Unterstützungsleistungen (bitte nach Datum und Art der Unterstützung aufschlüsseln) kooperieren auf dem Lufttransportstützpunkt in Niamey, Niger und in Mali stationierte Bundeswehrkräfte mit der französischen Militäroperation Barkhane (vgl. die Aussagen der französischen Verteidigungsministerin Florence Parly auf der Münchner Sicherheitskonferenz am 16. Februar 2018 (www.securityconference.de/mediathek-suche/s_video/opening-statements-by-ursula-von-der-leyen-and-florence-parly-followed- by-qa/s_term/leyen/), und wie sind diese Unterstützungsleistungen jeweils vereinbar mit der von der Bundesregierung erklärten Abgrenzung und den Kooperationsbeschränkungen zwischen der französischen Anti-Terror-Operation Barkhane und den Aufgaben von MINUSMA (vgl. hierzu Bundestagsdrucksache 18/1119, Seite 6, http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811119.pdf)?