Konzept für eine Versorgung für die psychotherapeutische Behandlung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Was intendiert die Bundesregierung mit dem Konzept für „eine gestufte und gesteuerte Versorgung für die psychotherapeutische Behandlung einschließlich der Anforderungen an die Qualifikation der für die Behandlungssteuerung verantwortlichen Vertragsärzte und psychologischen Psychotherapeuten“ im Hinblick darauf, dass erst seit kurzem die psychotherapeutische Sprechstunde und Akutbehandlung eingeführt wurden, und wie sollen diese in ein solches Konzept eingebettet werden (siehe Kabinettsentwurf Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG, www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/T/Kabinettvorlage_Gesetzesentwurf_TSVG.pdf)?