Kontrollrechte des Europäischen Parlaments bei EZB-Bankenaufsicht stärken
Abgabe einer Stellungnahme gem. Art. 23 III GG: weitreichender Zugang zu Informationen und Dokumenten, regelmäßige Berichterstattung über Aktivitäten und finanzielle Ausgaben, Anhörung sowie Mitentscheidungsrecht bei Ernennung und Abberufung des Vorsitzenden der EZB-Aufsicht, Fragerechte der Abgeordneten, Weitergabe auch vertraulicher Informationen an Vorsitzende der zuständigen Ausschüsse<br /> <br /> Bezug: Vorschlag für eine Verordnung zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank (SSM-Verordnung) in der Fassung vom 16. April 2013, KOM(2012) 511 endg., Ratsdok. 7776/1/13 REV 1 (BR-Drs 546/12)