Kontrollrechte aus Bundesbeteiligungen strategisch nutzen
<span>Wahrnehmung der Kontrollrechte in Aufsichtsräten und auf Hauptversammlungen: Schulung und Auswahl der Vertreter der öffentlichen Hand, Entwicklung ökologischer und sozialer Kriterien für die Unternehmenspolitik ergänzend zum Corporate Governance Kodex, Beteiligungsstrategie und -management, Berücksichtigung der Konjunkturpakete</span>