Kontrollmöglichkeiten zur Entscheidung über den Ausschluss von Kindergeldzahlungen nach BEEG
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Bezieht sich die Neuregelung des § 1 Absatz 8 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) auf das zu versteuernde Einkommen ermittelt nach § 2 Absatz 5 EStG i. V. m. § 2 Absatz 5b Satz 1 EStG, so dass, wie in der Gesetzesbegründung angeführt, ein Ausschluss des Kindergeldes erst dann gegeben ist, wenn das zu versteuernde Einkommen i. S. d. § 5b Satz 1 EStG über 250 000 Euro beträgt, so dass, wie in der Gesetzesbegründung angeführt, ein Ausschluss nur dann erfolgen soll, wenn der Spitzensteuersatz von 45 Prozent (Reichensteuer) zur Anwendung kommt, und welche Möglichkeiten der Kontrolle existieren, um zu prüfen, inwieweit die maßgebende Grenze nicht überschritten ist (bitte mit Begründung)?