Kontrollmessungen zu Lärmemissionen von Motorrädern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Mit welchen Ergebnissen hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in den vergangenen Jahren Herstellerangaben über die Lärmemissionen von Motorrädern jenseits der Geschwindigkeit von 50 km/h (nur bei 50 km/h wird behördlich gemessen, taz. die tageszeitung vom 26. Februar 2018) durch eigene Kontrollmessungen überprüft, und woher nimmt diese Behörde des Bundes im Falle, dass es keine solchen Prüfungen durch das KBA gegeben haben sollte, das Vertrauen, dass die Herstellerangaben über die Lärmemissionen in Geschwindigkeitsbereichen von über 50 km/h tatsächlich zutreffen?