Kontrollmechanismen zur Geheimhaltung von öffentlich Bediensteten zugänglichen Insiderinformationen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Mit welchen Mechanismen (z. B. Insiderlisten) stellt die Bundesregierung sicher, dass ihre Mitarbeiter, die in Kontakt mit Insiderinformationen kommen oder Berufsgeheimnisträger i. S. d. Artikels 27 der Marktmissbrauchsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 596/2014) sind, diese nicht außerhalb ihrer behördlichen Aufgaben verwenden, also z. B. Insiderhandel betreiben, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele Mitarbeiter des Bundesministeriums der Finanzen oder des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie mit Aktien der Wirecard AG handelten?