Kontrollhäufigkeit im Bereich der Lebensmittelproduktion
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie begründet die Bundesregierung, dass in dem Referentenentwurf zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Lebensmittelrechts, des Rechts der tierischen Nebenprodukte, des Weinrechts, des Futtermittelrechts und des Tabakrechts (AVV Rüb, Anlage 1, 5.3.5. Ermittlung der Kontrollhäufigkeit) eine Verringerung der Kontrollfrequenzen vorgesehen ist, die Medienberichten zufolge beispielsweise dazu führen würde, dass ein Fleischbetrieb, der der höchsten Risikoklasse zugeordnet ist, nicht mehr täglich, sondern nur noch "häufiger als monatlich" kontrolliert würde (www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/julia-kloeckner-will-zahl-der-lebensmittel-kontrollen-verringern-a-1266809.html), und will die Bundesregierung, auch angesichts jüngster Vorkommnisse bei einem Fleischproduzenten, den Zeitplan zur Beschlussfassung der AVV Rüb beibehalten (bitte Zeitplan anfügen; www.hessenschau.de/wirtschaft/wilke-chronik-fakten-und-offene-fragen-zum-wurst-skandal-chronik-wilke-skandal-100.html)?