Kontrollen in der Leiharbeit
Kontrolle der Umsetzung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes durch die Bundesagentur für Arbeit (BA), Personalsituation bei der BA, Aufdeckung von Verstößen, insbesondere bei Eingruppierung und Vergütung durch Vor-Ort-Kontrollen; Kontrolle der Einhaltung der sog. "Drehtürklausel" (Entlassung von Stammpersonal bei gleichzeitiger Wiedereinstellung als Leiharbeiter zu schlechteren Bedingungen), Kontrolle der Einhaltung der Lohnuntergrenzen und weiterer Vorschriften<br /> (insgesamt 19 Einzelfragen)