Kontrolle von Unterkünften im Rahmen der Arbeitsschutzaufsicht
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Mit welchem Ergebnis fanden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2021 durch die zuständigen Behörden Kontrollen von Unterkünften, die durch den Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung durch Dritte für Beschäftigte zur Verfügung gestellt wurden, statt, inwiefern diese den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung sowie der Technischen Regel für Arbeitsstätten "Unterkünfte" (ASR A 4.4) entsprechen und ob die geltende Dokumentationspflicht für Gemeinschaftsunterkünfte am Ort der Leistungserbringung eingehalten wird (bitte prozentual und in absoluten Zahlenangeben sowie jährlich aufschlüsseln und auch aktuellste Daten angeben), und inwiefern unterliegt der neu eingeführte § 15d der Beschäftigungsverordnung (BeschV; Kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung) nach Auffassung der Bundesregierung den Vorgaben der Saisonarbeitnehmer-Richtlinie (bitte begründen)?