Kontrolle von Schlachtkörpern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie positioniert sich die Bundesregierung zum Vorstoß der EU-Kommission, wodurch bei der Hygienekontrolle von Schweinefleisch künftig im Regelfall lediglich eine visuelle Prüfung ausreichen soll, um das Fleisch für genussfähig zu erklären und das bislang zur Identifizierung von Krankheiten oder Anomalitäten übliche Abtasten oder Aufschneiden der Schlachtkörper nur noch im Ausnahmefall erforderlich sein soll? <br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die Befürchtung, dass diese Regelung Risiken für die Lebensmittelsicherheit birgt, da mögliche Krankheiten oder Abnormalitäten wie Tumoren oder Abszesse aufgrund dieser neuen Vorschriften nicht entdeckt werden und somit nicht für den menschlichen Verzehr geeignetes Fleisch auf den Markt kommen könnte? <br /> <br /> Plant die EU-Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung, auch für die Beschau und Kontrolle von Schlachtkörpern anderer Tierarten als Schweine die Hygiene- und Kontrollregelungen zu ändern, und wie positioniert sich die Bundesregierung hierzu?