Kontrolle und Umsetzung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
Effizienz von Kontrollen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) durch Zollverwaltung und Bundesagentur für Arbeit (BA), Prüfung der Leiharbeits-Tarifverträge auf Einhaltung arbeitsrechtlicher Normen, Konformität mit dem AÜG und Umgehung des § 615 BGB (Vergütung bei Annahmeverzug) durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Bundesagentur für Arbeit, Ahndung von Verstößen<br /> (insgesamt 30 Einzelfragen)