Kontrolle und Durchsetzung der Förderrichtlinien bei Bundesprogrammen zur Extremismusbekämpfung
Sicherstellung einer Übereinstimmung mit den Programmzielen bzw. der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bei Programmen insbes. gegen Rechtsextremismus durch die sog. Extremismusklausel (2011 bis 2014) bzw. durch präzisierte Förderrichtlinien (seit 2014): unmittelbar und mittelbar geförderte Organisationen und Personen, konkrete Projekte und Maßnahmen, Kontrolle der Extremismusklausel bzw. Förderrichtlinie, versagte oder beendete Förderung und Rückforderung von Bundesmitteln; Projekte unter Beteiligung verfassungsfeindlicher Personen oder Organisationen <br /> (insgesamt 29 Einzelfragen)