Kontrolle und Ahndung von Verstößen nach dem Mindestlohngesetz bei der Personen- und Güterbeförderung aus EU- oder Drittstaaten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Kontrolle und die Ahndung von Verstößen nach dem Mindestlohngesetz durch die Behörden der Zollverwaltung bei der Personen- und Güterbeförderung aus EU- oder Drittstaaten im reinen Transitverkehr ausgesetzt sind, und falls ja, warum (www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Mindestarbeitsbedingungen/Sonstige-Pflichten/aussetzung-kontrolle.html)?