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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-234277

Kontrolle des Vermögens von Asylbewerbern

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie das Vermögen von Asylbewerbern kontrolliert wird, über das diese nach § 7 Absatz 1 des Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) verfügen können, und ist geplant, die Vermögensprüfung künftig zu verschärfen, indem etwa nach dänischem Vorbild Wertgegenstände ab ca. 1 300 Euro abgenommen werden können (www.zeit.de/politik/ausland/2016-06/fluechtlinge-daenemark-bargeld-beschlagnahmt-schmuckgesetz; www.zeit.de/politik/ausland/2016-01/fluechtlingskrise-daenemark-asylgesetze-verschaerft-vermoegen)? <br /> <br /> Liegen der Bundesregierung Informationen vor, wie hoch das entsprechend § 7 Absatz 1 AsylbLG ermittelte und eingezogene Vermögen in den Jahren 2013 bis 2017 war?