Kontrolle des im Rundfunkstaatsvertrages verankerten Programmauftrags
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Möglichkeiten gibt es, über die Rundfunkräte der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten hinaus, zu kontrollieren, ob der im Rundfunkstaatsvertrag verankerte Programmauftrag erfüllt wird?