Kontrolle der Umrüstung von Dieselfahrzeugen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welche Weise prüft die Bundesregierung, dass die insgesamt 5,3 Millionen Dieselfahrzeuge, für die Automobilhersteller verpflichtende und freiwillige Umrüstungen vornehmen, in den Werkstätten tatsächlich in der vom Kraftfahrt-Bundesamt freigegebenen Form umgerüstet werden (z. B. durch stichprobenartige Kontrollen des Kraftfahrt-Bundesamtes nach der Umrüstung), und welche Sanktionen sind möglich bzw. vorgesehen, wenn die vorgenommenen Umrüstungen nicht der vom Kraftfahrt-Bundesamt freigegebenen Form entsprechen?