Kontrolle der Nachrichtendienste
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung bei der Kontrolle der Nachrichtendienste, ähnlich wie der Bundesdatenschutzbeauftragte, "gravierende Defizite, die zu kontrollfreien Räumen führen", akuten gesetzgeberischen Handlungsbedarf zur Optimierung der Kontrollstrukturen, und wenn ja, wo sieht sie konkreten Verbesserungsbedarf?