Kontrolle der Maskenpflicht in Zügen durch die Bundespolizei
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist der Einsatz der Bundespolizei zur Kontrolle der Maskenpflicht in Zügen nach Auffassung der Bundesregierung angesichts von mindestens 187.000 ausreisepflichtigen Menschen, die mit und ohne Duldung in Deutschland leben, wobei in Berlin, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz diesbezügliche Zahlen statistisch nicht erfasst werden, noch verhältnismäßig, und wenn eine Missachtung geltender Regeln zum Aufenthalt im Zug oder auf dem Bahnhof zu einer von der Bundespolizei umgesetzten Entfernung der Person aus dem entsprechenden Bereich führt, wieso wird dann – meiner Meinung nach – die Ausreisepflicht nicht mit gleichem Fahndungseifer verfolgt (www.bild.de/politik/inland/politik-inland/st atistik-aus-allen-16-bundeslaendern-187000-ausreisepflichtige-leben-in-deutsch-73641038.bild.html; www.rbb24.de/panorama/thema/2020/coronavirus/beitraege_neu/2020/08/bahn-db-kontrolle-maskenpflicht-zug-bundespolizei.html)?