Kontrolle der Frachtsicherheit durch das Luftfahrt-Bundesamt bei anerkannten Versendern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass Luftfrachtversender, die bis Ende April 2010 von einem zugelassenen Reglementierten Beauftragten als Bekannter Versender ohne Sicherheitskontrolle durch das Luftfahrt-Bundesamt als Teil der sicheren Lieferkette von Luftfracht anerkannt wurden, ausreichend auf die Frachtsicherheit kontrolliert werden, und wird die Bundesregierung den für die Zulassung geltenden dreijährigen Übergangszeitraum bis 2013 verkürzen bzw. aufheben?