Kontrolle der Ausbildungsinhalte bei der EU-Militärmission EUNAVFOR MED auf Einhaltung des Völker- und Seerechts
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Mit welchen Kontrollmechanismen wird in der EU-Militärmission EUNAVFOR MED überprüft, ob die vermittelten Ausbildungsinhalte (darunter "Boardingtechniken", Schifffahrtsleitung, humanitäres Völkerrecht, Menschenrechte, Seerecht, siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/9965) derart umgesetzt werden, dass diese internationalen Standards dem Völker- und dem Seerecht genügen, und sofern ein solcher Mechanismus gar nicht existiert, wie müsste dieser aus Sicht der Bundesregierung ausgestaltet werden?