Kontokündigungen bei sogenannten Extremisten
Kündigung oder Verweigerung von Konten der vom Verfassungsschutz überwachten Personen, Parteien, Religionsgemeinschaften und sonstigen extremistischen Organisationen durch Banken und Sparkassen: direkte oder indirekte Aufforderungen durch die Bundesregierung oder von Bundesbehörden, Informationsübermittlung des Bundesamtes für Verfassungsschutz bzw. der Landesämter für Verfassungsschutz an Banken und Sparkassen, Vereinbarkeit mit dem Parteiengesetz<br /> (insgesamt 8 Einzelfragen)