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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-234245

Kontoeröffnung für Flüchtlinge ohne Ausweisdokumente

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung die Fallkonstellation, dass Geflüchtete ohne Ausweisdokumente und lediglich mit Fiktionsbescheinigung kein Konto eröffnen können, da sie den Anforderungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht für eine Kontoeröffnung durch Flüchtlinge (www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Meldung/2015/meldung_150909_uebergangsregelung_legitimationsdokumente.html; Dokument muss mit Lichtbild versehen sein) nicht genügen, und wie schätzt die Bundesregierung die eventuell dadurch entstehenden Auszahlungshindernisse von Sozialleistungen für Geflüchtete ein, insbesondere an den Übergängen zwischen den Rechtskreisen, die dadurch entstehen können, dass Geldleistungen grundsätzlich unbar durch Überweisung auf ein Konto bei einem Geldinstitut zu zahlen sind (vgl. Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu § 42 SBG II, Nummer 2.1)?