Kontaktverbot zum Volk der Sentinelesen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, dass das von der Bundesregierung unterstützte Kontaktverbot zum Volk der Sentinelesen, das diese kollektiv geäußert hätten, den von dem Verbot gegebenenfalls betroffenen Personen, die nicht dem Volk der Sentinelesen angehören, einen "rechtlich abgewerteten Status" zuschreibt, der nach Ansicht der Bundesregierung mit der "Garantie der Menschenwürde nicht vereinbar" sei, und inwiefern handelt es sich bei der Unterstützung des Kontaktverbots ("Das Kontaktverbot ist ausdrücklicher Wille der Sentinelesen.", Antwort der Bundesregierung auf meine Mündliche Frage 52 im Plenarprotokoll 21/6) nicht um eine "Vorstellung eines unbedingten Vorrangs eines Kollektivs […] gegenüber dem einzelnen Menschen" (Zitat aus: Gemeinsames Ministerialblatt 2024, Nr. 53, S. 1169)?