Kontaktperson von Anis Amri im Vorfeld des Anschlags in Berlin
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu der (mutmaßlichen IS-)Kontaktperson des Attentäters Anis Amri, welche er in den letzten Wochen vor seinem Attentat durch intensive Kommunikation etwa in Chats im Detail hierzu anleitete, v. a. zu Identität und Aufenthalt dieser Person Ende 2016 sowie zu dessen etwaiger Tötung durch den US-Bombenangriff am 18./19. Januar 2017 in Libyen, und wie trug das Bundesamt für Verfassungsschutz seit dem Jahr 2015 zur Beobachtung und möglichen Sistierung des Gefährders Anis Amri, insbesondere durch (aufgrund von § 3 Absatz 1 BVerfSchG nebst IMK-Beschluss zu TOP 22 vom 6./7. Dezember 2012) pflichtgemäße Koordinierung und "zentrale Auswertung" der Erkenntnisse über dessen bundesländerübergreifende Aktivitäten bei?