Konsultationsverfahren bei Gesetzesänderungsvorhaben mit möglichen weitreichenden Umweltauswirkungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Legt die Bundesregierung bei komplexen Gesetzesänderungsvorhaben mit möglichen weitreichenden Umweltauswirkungen Wert auf fundierte Konsultationsverfahren von Ländern, Verbänden und Nichtregierungsorganisationen, und wenn ja, wie begründet die Bundesregierung dann ihr Vorgehen im Falle des sogenannten "Infrastruktur-Zukunftsgesetzes", bei dem nicht einmal ein voller regulärer Arbeitstag (außerhalb von Wochenenden) an Zeit für Stellungnahmen eingeräumt wurde (vgl. https://taz.de/Die-Regierung-will-Bauvorhaben-beschleunigen-klappt-das/!6139055/)?